Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.
ASVG (voraussichtliche Werte) | |
Geringfügigkeitsgrenze: monatlich Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 500,91 € 751,37 |
Höchstbeitragsgrundlage: täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen |
€ 195,00 € 5.850,00 € 11.700,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.825,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 28. November 2022