Verkauf im Privatvermögen
Besteuerung von Immobilien | ||
Erwerb vor 1.4.2002 | Erwerb ab 1.4.2002 | |
Ohne Umwidmung Steuerbelastung: 4,2 % (bis 31.12.2015: 3,5 %) des Verkaufserlöses oder 30 % (bis 31.12.2015: 25 %) vom Gewinn (Option) |
Mit Umwidmung Steuerbelastung: 18 % (bis 31.12.2015: 15 %) des Verkaufserlöses oder 30 % (bis 31.12.2015: 25 %) vom Gewinn (Option) |
Generell Steuerbelastung: 30 % (bis 31.12.2015: 25 %) vom Gewinn |
Hinweis: Seit Jahresbeginn ist ein Inflationsabschlag nicht mehr möglich.
Neuvermögen: Erwerb ab 1.4.2002
Der Gewinn aus dem Verkauf wird mit 30 % (bis 31.12.2015: 25 %) besteuert. Er wird berechnet aus dem Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten (dazu gehören ebenfalls die Nebenkosten).
Weiters sind auch zu berücksichtigen: AfA, Teilabsetzbeträge und Instandsetzungsbeträge.
Reduziert wird der Veräußerungsgewinn nur noch um die Kosten für die Mitteilung an das Finanzamt und für die Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer.
Altvermögen: Erwerb vor 1.4.2002
Bei Anschaffungen vor dem 1.4.2002 beträgt die Steuer pauschal 18 % (bis 31.12.2015: 15 %) vom Verkaufserlös (nicht Veräußerungsgewinn), wenn nach dem 31.12.1987 eine Umwidmung erfolgte, und 4,2 % (bis 1.1.2016: 3,5 %) vom Verkaufserlös für alle anderen Fälle.
Der Veräußerungsgewinn kann auf Antrag aber auch unter Zugrundelegung der tatsächlichen Anschaffungskosten ermittelt und mit 30 % (bis 1.1.2016 25 %) besteuert werden. In diesem Fall kann auch der Inflationsabschlag angesetzt werden. (Das ist bei einer geringen Wertsteigerung sinnvoll. Es ist zu empfehlen, dass vorab eine Vergleichsrechnung erstellt wird.).
Stand: 11. April 2016