Für die Einkommensteuervorauszahlungen des laufenden Jahres 2023 kann grundsätzlich noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden.
Dies sollte insbesondere geprüft werden, falls der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als jener, der als Basis für die Festsetzung der aktuellen Vorauszahlungen herangezogen wurde.
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