Wer in den Himmel schaut, stellt fest, dass es immer mehr werden. Die Rede ist von Flugdrohnen. Die „unbekannten Flugobjekte“ liegen voll im Trend. Welche Bestimmungen des Gesetzgebers und welche Versicherungsregelungen sind dabei zu beachten?
Kommt nur eine Spielzeugdrohne mit weniger als 250 Gramm zum Einsatz, besteht keine verpflichtende Versicherung. Ein Versicherungsschutz sollte dennoch in Betracht gezogen werden, denn auch kleine Drohnen können bei einem Absturz erheblichen Schaden verursachen. Sie wollen mit einer Flugdrohne, einem Quadrocopter bzw. Multicopter mit oder ohne Kamera und einem Gewicht von über 250 Gramm abheben? Werden derartige Flugobjekte in Österreich gestartet, schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vor.
Wie findet man das beste Versicherungsangebot?
Um einen optimalen Versicherungsschutz zu genießen, macht bei der Drohnenversicherung der Vergleich von mehreren Anbietern durchaus Sinn, denn die Höhe der Prämie bzw. des Selbstbehalts und der Umfang des Versicherungsschutzes können variieren. Grundsätzlich lassen sich Flugobjekte von der Spielzeugdrohne unter 250 Gramm bis hin zum Luftfahrzeug der Klasse I über 5 Kilo versichern. Im Versicherungsschutz einer Drohnenversicherung sind meist Schadensfälle aus dem Alltag inbegriffen, wie z. B. ein Drohnenabsturz, der eine Beschädigung von fremdem Eigentum zur Folge hat. Nicht versichert sind eventuelle Datenschutzverletzungen, wie z. B. die Veröffentlichung von Aufnahmen von Personen im Internet ohne das Vorliegen einer Zustimmung.
Wer eine bestehende Haushalts- oder Haftpflichtversicherung hat, sollte bei seiner Versicherung nachfragen, welche Flugmodelle im Versicherungsschutz eventuell mitversichert oder explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Wir wünschen guten Flug!
Stand: 28. August 2018