Der wachsende Trend zu Freizeitaktivitäten in den Bergen führt dazu, dass es zu mehr Gedränge auf Pisten sowie Wanderrouten kommt und damit auch zu mehr Unfällen in der Freizeit. Welche Versicherung zahlt, wenn was passiert?
Die medizinische Versorgung von Verletzten ist grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt, Bergungs- und Folgekosten bei bleibenden Gesundheitsschäden sind jedoch nicht in diesem Versicherungsschutz inkludiert. Im Rahmen einer privaten Unfallversicherung können Bergungskosten, wie beispielsweise Kosten für einen Abtransport von der Skipiste mit einem Hubschrauber, versichert werden. Sie bietet auch Schutz bei Kosten durch dauerhafte Gesundheitsschäden. Die Versicherungsbedingungen informieren über Leistungsumfang und Leistungsausschlüsse. Bergungskosten können auch im Rahmen von Kreditkartenverträgen, Autofahrerclubmitgliedschaften oder Reiseversicherungen inkludiert sein. Ein Blick in die jeweiligen Verträge gibt Auskunft, welche Kosten unter welchen Voraussetzungen übernommen werden.
Versicherungsschutz bei Beteiligung weiterer Personen am Unfall
Sind andere Personen in den Unfall involviert, kann es zu Schadenersatzforderungen kommen, wie z. B. Schmerzensgeld, Verdienstentgang oder Behandlungskosten. In diesen Fällen bietet eine Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz. Im Rahmen einer Haushaltsversicherung ist man üblicherweise auch haftpflichtversichert. Ist keine Haushaltsversicherung vorhanden, kann eine Privathaftpflichtversicherung gesondert abgeschlossen werden. Darüber hinaus kann eine private Rechtsschutzversicherung helfen, wenn man selbst durch eine dritte Person verletzt wird und Ansprüche durchsetzen möchte.
Versicherungs-Check vor dem Urlaub
Vor dem Urlaub lohnt ein Check des Versicherungsschutzes und bei Bedarf eine Anpassung von Versicherungssummen sowie Deckungen. Für die spätere Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist es wichtig, bei Unfallsituationen nach Möglichkeit Beweise zu sichern und Fotos von der Unfallstelle zu machen. Wichtig sind auch Namen und Kontaktdaten von am Unfall Beteiligten sowie von Personen, die den Unfallhergang bezeugen können.
Stand: 25. Februar 2025