Coronavirus: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Schulschließungen beachten? - Steuernews für Klienten
Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“).