Haftung der Gynäkologin für Begutachtungsfehler des Pathologen - Steuernews für Ärzte
Die Patientin, als klagende Partei, ging im Zeitraum zwischen 2005 und 2011, in regelmäßigen Abständen zur Fachärztin für Gynäkologie, wobei auch routinemäßig Krebsabstriche gemacht wurden.