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Konjunktur: News zum Thema

Konjunkturpaket bringt Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen - Steuernews für Klienten

Verlängerung des Prognosezeitraumes in der Liebhaberei um jeweils 5 Jahre durch das neue Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“.

Stundungen und Ratenzahlungen bei der Finanz: Was ist bis Ende September 2020 besonders zu beachten? - Steuernews für Klienten

Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde bezüglich Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten bei der Finanz auf Grund der Corona-Krise spezielle befristete Regelungen geschaffen.

Wie kann man die beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden nutzen? - Vermieternews

Mit einer Neuerung im Konjunkturstärkungsgesetz kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzung für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden.

Können Steuerschulden auch weiterhin gestundet werden? - Landwirtschaftsnews

Verlängerung der Steuerstundungen

Welche Änderungen bringt die neue Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung? - Landwirtschaftsnews

Schon durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen Land- und Forstwirte die vereinfachte Gewinnermittlung in Form einer Pauschalierung in Anspruch nehmen können, gelockert.

In welcher Höhe können Verluste aus 2020 in die Jahre 2019 und 2018 rückgetragen werden? - Steuernews für Klienten

Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen.

Konjunkturpaket bringt Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen - Vermieternews

Verlängerung des Prognosezeitraumes in der Liebhaberei um jeweils 5 Jahre durch das neue Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“.

Wie kann man die beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden nutzen? - Steuernews für Klienten

Mit einer Neuerung im Konjunkturstärkungsgesetz kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden.

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