Wie ist der „Papamonat“ ab 1.9.2019 geregelt? - Steuernews für Klienten
Seit 1.9.2019 haben grundsätzlich alle Väter von Neugeborenen unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstnehmer Anspruch auf einen sogenannten Papamonat, also einer Freistellung anlässlich der Geburt.