Welche Leistungen gelten bei All-Inclusive für die Umsatzsteuer als Nebenleistung zur Beherbergung? - Gastronews
Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen ist grundsätzlich seit 1.11.2018 mit einem Umsatzsteuersatz von 10 % an den Gast zu verrechnen.