Wie sollen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne der Einkommensteuer erweitert werden? - Landwirtschaftsnews
Bewertungsrechtlich ist die Tierzucht und Tierhaltung dem „land- und forstwirtschaftlichen Vermögen“ zuzuordnen, wenn die Voraussetzungen für die Einstufung als „Landwirtschaftliches Vermögen“ gegeben sind.