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Belege: News zum Thema

Inhalt der Registrierkassenbelege ab 1. April 2017 - Landwirtschaftsnews

Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer.

Registrierkassen-, Belegerteilungs- und Einzelaufzeichnungspflicht - Gastronews

Registrierkassenpflicht frühestens ab 1.5.2016

Belegerteilungspflicht in der Gastronomie: Wie erfolgt die Tischabrechnung? - Gastronews

Die Tischabrechnung ist laut Erlass des Finanzministeriums als Erleichterung für den Fall gedacht, dass nach Bonierung des Gesamttisches die Kunden einzeln zeitnah bezahlen wollen.

Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren? - Gastronews

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Registrierkasse: Wie funktioniert der laufende Betrieb? - Gastronews

Nach Erstellung und Prüfung des Startbelegs beginnt der laufende Betrieb.

Prüfungsschwerpunkt Registrierkasse - Gastronews

Verstärkte Überprüfung von Registrierkassen durch die Finanzverwaltung und Finanzpolizei

Was bedeutet „Handelsübliche Bezeichnung“ für den Registrierkassenbeleg? - Landwirtschaftsnews

Ein Beleg einer Registrierkasse hat laut Bundesabgabenordnung bestimmte Mindestangaben zu enthalten.

Wie lang muss ich Belege der Ordination aufbewahren? - Steuernews für Ärzte

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren? - Gastronews

Neben der 7-Jahres-Frist sind auch weitere Bestimmungen zu beachten.

Inhalt Registrierkassenbelege seit 1.4.2017? - Gastronews

Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer.

Wie lang muss ich Belege aufbewahren? - Gastronews

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden? - Steuernews für Klienten

Aufbewahrungsfristen für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden? - Vermieternews

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren? - Vermieternews

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Belegerteilungspflicht gilt auch für Vermieter - Vermieternews

Seit Jahresbeginn trifft auch die Vermieter die Einzelaufzeichnungs- und die Belegerteilungspflicht.

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden? - Steuernews für Klienten

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

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