Steuernews-TV: Jänner 2025
In Österreich wurden viele steuerliche Anreize für Elektroautos geschaffen, wie z. B. der fehlende Sachbezug oder die Berichtigung zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug. Mit der ePrämie können Halterinnen und Halter von E-Autos weiter vom Betrieb dieser Fahrzeuge profitieren – wie, das erfahren Sie in Steuernews-TV.
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Wie kann die ePrämie für Elektroautos genutzt werden?
In Österreich wurden viele steuerliche Anreize für Elektroautos wie der fehlende Sachbezug oder die Berichtigung zum vollen oder teilweisen (mit Eigenverbrauchsanteil) Vorsteuerabzug geschaffen. Mit der ePrämie können Halterinnen und Halter von Elektroautos weiter vom Betrieb dieser Fahrzeuge profitieren.
Die ePrämie basiert auf dem Konzept der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), welche das Ziel verfolgt, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Der Halter eines Elektroautos kann den für sein Fahrzeug an nicht öffentlichen Ladestationen (z. B. Privatgarage oder Firmenladestation) bezogenen Strom einmal pro Jahr an einen THG-Quotenhändler übertragen und erhält dafür eine Prämie für nicht genutztes CO2.
Die Höhe der ePrämie ist abhängig von der Menge des eingemeldeten Stromverbrauchs sowie den Preisen und Verrechnungsmodellen der Anbieter. Für private Halter ist die bezogene ePrämie steuerfrei. Im unternehmerischen Bereich ist diese als Betriebseinnahme zu versteuern. Die ePrämie kann grundsätzlich bis Ende Jänner des Folgejahres beantragt werden, wobei einzelne Händler mitunter kürzere Fristen setzen.