Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
ASVG
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Geringfügigkeitsgrenze | |
monatlich | € 460,66 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 690,99 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 179,00 |
monatlich | € 5.370,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 10.740,00 |
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen | € 6.265,00 |
Auflösungsabgabe | entfällt ab 2020 |
Stand: 27. August 2019