Um die Inflation auszugleichen, werden die Pensionen in Österreich jedes Jahr zum 1. Jänner angepasst. Mit 1.1.2025 werden die Pensionen abhängig vom monatlichen Gesamtpensionseinkommen wie folgt erhöht:
Monatliche Gesamtpensionseinkommen | Erhöhung |
bis € 6.060,00 | 4,6 % |
ab € 6.060,01 | € 278,76 |
Bezieht eine Person mehrere Pensionen, die zum Gesamtpensionseinkommen zählen, werden die Leistungen folgendermaßen erhöht:
- Gesamtpensionseinkommen bis zu monatlich € 6.060,00: Erhöhung jeder Einzelpension mit dem Faktor 1,046.
- Gesamtpensionseinkommen ab monatlich € 6.060,01: Jede Einzelpension wird mit jenem Prozentsatz erhöht, der dem Anteil von € 278,76 am Gesamtpensionseinkommen entspricht.
Ermittlung des Anpassungsfaktors
Damit die Kaufkraft der Pensionen gesichert ist, werden diese ab dem 1. Jänner eines jeden Jahres mit dem gesetzlich festgesetzten Anpassungsfaktor vervielfacht. Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2025 beträgt 1,046 und ergibt sich aus der Erhöhung der Verbraucherpreise (= Inflationsrate) vom August des Vorjahres bis Juli des laufenden Jahres. Hohe Pensionsbezüge ab monatlich € 6.060,01 werden um einen Pauschalbetrag von € 278,76 erhöht.
Sonderregelungen
Eine besondere Regelung (Schutzklausel) besteht für Neupensionisten mit Pensionsantritt im Jahr 2025. Diese erhalten einen Erhöhungsbetrag, welcher 4,5 % der Gesamtgutschrift des Jahres 2023 geteilt durch 14 beträgt. Abweichende Sonderregelungen bestehen zudem für Korridorpensionen.
Stand: 25. Februar 2025