Seitenbereiche
Inhalt

Was hat sich zuletzt für Kapitalgesellschaften geändert?

/news_gastronomie/

Das Mindeststammkapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) betrug bis 31.12.2023 € 35.000,00. Mit dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz wurde unter anderem ab 1.1.2024 eine Absenkung des Mindeststammkapitals einer GmbH auf € 10.000,00 (Mindesteinlage € 5.000,00) beschlossen. Die Mindestkörperschaft sinkt somit grundsätzlich auch bei bestehenden GmbHs von € 437,50 auf € 125,00 pro Vierteljahr.

Im Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) wurde per 1.1.2024 eine neue Form der Kapitalgesellschaft geregelt. Diese Rechtsform ist in Anlehnung an das Aktienrecht möglichst flexibel gestaltet. Das GmbH-Gesetz gilt subsidiär. Hier einige (unvollständige) Eckpunkte zur Flexiblen Kapitalgesellschaft:

  • Durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag einer FlexCo können Umlaufbeschlüsse auch ohne individuelles Einverständnis aller Gesellschafter gefasst werden.
  • Für Anteilsübertragungen sowie für Übernahmeerklärungen ist eine Alternative zur Formpflicht des Notariatsakts möglich.
  • Die Ausgabe von sogenannten „Unternehmenswert-Anteilen“ ist möglich. Unternehmenswert-Beteiligte (z. B. Investoren, Mitarbeitende) haben Anspruch auf ihren Anteil am Bilanzgewinn und am Liquidationserlös, sie haben jedoch keine Stimmrechte (mit Ausnahmen). Das Ausmaß aller Unternehmenswert-Anteile muss geringer als 25 % des Stammkapitals sein. Im Gesellschaftsvertrag ist vorzusehen, dass die Unternehmenswert-Beteiligten ein Mitverkaufsrecht haben, wenn die Gründungsgesellschafter ihre Geschäftsanteile mehrheitlich veräußern.

2024 werden für Kapitalgesellschaften auch die Größenklassenkriterien Bilanzsumme und Umsatz angehoben. Die Einteilung in Größenklassen bestimmt unter anderem den Umfang des Jahresabschlusses sowie die gesetzlichen Prüfungs-, Berichts- und Veröffentlichungspflichten.

Stand: 27. März 2024

Bild: Chinnapong - stock.adobe.com

Sie haben Fragen zu einem Thema? Unsere Fachexperten an den Standorten in Graz, Klagenfurt, Knittelfeld, St. Veit, Villach, Wien und Wolfsberg stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Erscheinungsdatum:

CONFIDA Steiermark Steuerberatung GmbH

CONFIDA ist an folgenden Standorten für Sie erreichbar:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.