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Steuernews für Ärzte

Foto: Arzt telefoniert und macht Notizen

Welche Berufskleidung können Ärzte von der Steuer absetzen? - Steuernews für Ärzte

Spezielle Berufskleidung und deren Reinigung sind von der Steuer absetzbar.

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Foto: Geldscheine

Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung? - Steuernews für Ärzte

Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer.

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Foto: Helfende Hände

Tipp: Kostenlose Pensionsversicherung bei der Pflege naher Angehöriger - Steuernews für Ärzte

Pensionsanspruch und Versicherungszeiten auch während der Pflege sichern.

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Foto: Wartebereich in Ärztezentrum

Standortwahl Ärztezentrum – was muss unbedingt beachtet werden? - Steuernews für Ärzte

Was muss beim Bezug zentraler Verwaltungsleistungen durch Ärzte umsatzsteuerlich beachtet werden?

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Welche Berufskleidung können Ärzte von der Steuer absetzen?

Spezielle Berufskleidung und deren Reinigung sind von der Steuer absetzbar.

Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?

Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer.

Tipp: Kostenlose Pensionsversicherung bei der Pflege naher Angehöriger

Pensionsanspruch und Versicherungszeiten auch während der Pflege sichern.

Standortwahl Ärztezentrum – was muss unbedingt beachtet werden?

Was muss beim Bezug zentraler Verwaltungsleistungen durch Ärzte umsatzsteuerlich beachtet werden?

Selbstbehalte beim Krankentransport

Planbare Krankentransporte unterliegen ab. 1 Juli 2025 einem Selbstbehalt.

Unwissenschaftliche Behauptungen – Meinungsfreiheit?

Grundsätzlich genießen praktizierende Ärztinnen und Ärzte nach Art. 10 EMRK das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Kulturlinks – Herbst 2025

Im Herbst 2025 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!

Welche Maßnahmen plant die neue Regierung – Fokus Ärzte und Gesundheitsberufe

Überblick über die geplanten Vorhaben im Regierungsprogramm 2025 - 2029.

Erhöhte Steuerlast für Umwidmungsgewinne

Erhöhte Steuerlast für Umwidmungsgewinne
Erhöhte Steuerlast für Umwidmungsgewinne
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetz 2025 wurde ein Umwidmungszuschlag in Höhe von 30 % der positiven Einkünfte aus der Veräußerung umgewidmeter Grundstücke normiert. Erfahren Sie in Steuernews-TV Details dazu.

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