Steuern: Wie können Arbeitnehmer schon ab Jänner 2019 den Familienbonus Plus nutzen? - Tipps für Arbeitnehmer
Der Familienbonus Plus kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Dienstnehmern nicht erst mit der Steuerveranlagung für das Jahr 2019, sondern bereits ab Jänner 2019 in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden.