Gesundheitskasse: Fristverlängerung für Zahlungserleichterungen bis 15.7. - Steuernews für Klienten
Die Frist für die Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 endete wie bereits berichtet am 30.6.2021.