Corona Kurzarbeit: Rückwirkende Beantragung für den Monat März ist nur mehr bis 20. April 2020 möglich - Steuernews für Klienten
Das Arbeitsmarktservice weist auf seine Homepage darauf hin, dass eine rückwirkende Begehrensstellung für die Corona Kurzarbeit mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich ist.