„Ausfallsbonus“: Was gilt neu für den Betrachtungszeitraum März? - Steuernews für Klienten
Der „Ausfallsbonus“ soll Unternehmen, deren Umsätze im jeweiligen Betrachtungszeitraum um mindestens 40 % zurückgegangen sind, mit zusätzlicher Liquidität versorgen